Teilabhängigkeit (Datenbanken)

Ich brauche dafür einen Abschluss. Ich habe eine Definition fabriziert, die besagt, dass eine teilweise Abhängigkeit besteht, wenn Felder indirekt vom Primärschlüssel oder teilweise abhängig sind, aber auch von anderen Schlüsseln, die vom Primärschlüssel abhängen. Wenn also das Feld, von dem ein anderes Feld abhängt, gelöscht wird, ist dieses Feld noch vorhanden zu seiner Abhängigkeit vom Primärschlüssel. Ich bin mir nicht sicher, ob es richtig ist. Ich habe recherchiert und jede Definition klingt irreführend. Ist meine Definition korrekt und wenn nicht, bitte erklären?

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